Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,18770
LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66 (https://dejure.org/1967,18770)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 28.07.1967 - 2 Ks 1/66 (https://dejure.org/1967,18770)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 28. Juli 1967 - 2 Ks 1/66 (https://dejure.org/1967,18770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,18770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Massen- und Einzeltötungen sowie Deportationen ins KL Belzec

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66
    Letztlich ist das objektive Geschehen nur ein Beweisanzeichen für die innere Einstellung des Handelnden (BGHSt 18, 87).

    Würde diese Forderung aufgegeben, so wäre dem staatlich gelenkten Verbrechen Tür und Tor geöffnet und dem Einzelnen jede Selbstverantwortung genommen, die letztlich seine Wert in der menschlichen Gesellschaft ausmacht (vgl. dazu BGH NJW 63, 357; BGHSt 18, 87).

    Er ist nur Gehilfe bei der Tötung der Kinder im Waisenhaus gewesen; denn er hat nicht mit Täterwillen gehandelt und auch keinen bestimmenden Einfluss auf die Erschiessung der Kinder gehabt (BGHSt 18, 87; BGH 5 StR 344/63 vom 8.10.1963 ; 1 StR 106/65 vom 26.10.1965 ).

  • BGH, 22.01.1963 - 1 StR 457/62

    Verurteilung eines Angeklagten wegen der Beteiligung an einer Ermordung von zehn

    Auszug aus LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66
    Nach der Überzeugung des Schwurgerichts hat der Angeklagte diese Entscheidung aber nicht innerhalb eines eigenen Ermessensspielraums bei dieser Aktion getroffen, was für eine Täterschaft sprechen könnte (BGH 1 StR 457/62 ).

    Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteile vom 8.10.1963 - 5 StR 344/63 - und 22.1.1963 - 1 StR 457/62 -) ist daher auch bei dem Angeklagten G. davon auszugehen, dass bei demjenigen, der überhaupt nichts unternimmt, um von den Judenerschiessungen freigestellt zu werden, der Schluss gerechtfertigt ist, dass er sich nicht in einer Zwangslage befunden hat und sein Wille nicht gebeugt worden ist.

  • BGH, 08.10.1963 - 5 StR 344/63

    Deportation der jüdischen Bevölkerung von Krakau, Miechow, Przemysl, Rzeszow und

    Auszug aus LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66
    Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteile vom 8.10.1963 - 5 StR 344/63 - und 22.1.1963 - 1 StR 457/62 -) ist daher auch bei dem Angeklagten G. davon auszugehen, dass bei demjenigen, der überhaupt nichts unternimmt, um von den Judenerschiessungen freigestellt zu werden, der Schluss gerechtfertigt ist, dass er sich nicht in einer Zwangslage befunden hat und sein Wille nicht gebeugt worden ist.

    Er ist nur Gehilfe bei der Tötung der Kinder im Waisenhaus gewesen; denn er hat nicht mit Täterwillen gehandelt und auch keinen bestimmenden Einfluss auf die Erschiessung der Kinder gehabt (BGHSt 18, 87; BGH 5 StR 344/63 vom 8.10.1963 ; 1 StR 106/65 vom 26.10.1965 ).

  • BGH, 29.12.1953 - 4 ARs 47/53
    Auszug aus LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66
    Dieses Ergebnis entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGH NJW 1962, 2209; BGHSt 5, 230, 233).
  • BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62

    Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai,

    Auszug aus LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66
    Dieses Ergebnis entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGH NJW 1962, 2209; BGHSt 5, 230, 233).
  • BGH, 26.10.1965 - 1 StR 106/65

    Beihilfe zur Massentötung von Warschauer Juden durch Intervention bei dem

    Auszug aus LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66
    Er ist nur Gehilfe bei der Tötung der Kinder im Waisenhaus gewesen; denn er hat nicht mit Täterwillen gehandelt und auch keinen bestimmenden Einfluss auf die Erschiessung der Kinder gehabt (BGHSt 18, 87; BGH 5 StR 344/63 vom 8.10.1963 ; 1 StR 106/65 vom 26.10.1965 ).
  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

    Auszug aus LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66
    Das ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (BGHSt 5 239 ff.).
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66
    Wer aus solchen Gründen die Vernichtung einer ganzen Volksgruppe anstrebt, handelt aus niedrigen Beweggründen im Sinne von § 211 StGB (BGHSt 2, 63, 18, 37).
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66
    Heimtückisch handelt nur, wer unter bewusster Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit das Opfer tötet (BGH NJW 58, 309; BGHSt 6, 120).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66
    Heimtückisch handelt nur, wer unter bewusster Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit das Opfer tötet (BGH NJW 58, 309; BGHSt 6, 120).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht